Reha - Sport
Das wichtigste in Kürze
Reha-Sport findet immer in Gruppen und unter ärztlicher Aufsicht statt. Reha-Sport dient der allgemeinen Stärkung der Leistungsfähigkeit nach einer Erkrankung. Die Maßnahmen dauern je nach Erkrankung und Kostenträger 6 Monate bis 3 Jahre.
Was ist Reha - Sport?
Zum Reha-Sport zählen z.B. bewegungstherapeutische Übungen. Sie dienen der Stärkung von Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft und psychischer Leistungsfähigkeit. Hierunter fallen u.a. Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen, Bewegungsspiele in Gruppen sowie spezielle Gruppen für Herzpatienten.
Vorraussetzungen
Die Rentenversicherung, die Unfallversicherung, die Krankenversicherung und die Agentur für Arbeit übernehmen Reha-Sport als ergänzende Leistung zur Rehabilitation unter folgenden Voraussetzungen:
- ärztlich verordnet
- Die Verordnung ist von einem Arzt zu erstellen, der das Leiden und dessen Folgen behandelt. Sie soll enthalten:
- Diagnose und gegebenenfalls Nebendiagnosen, so weit diese berücksichtigt werden müssen oder Einfluss auf die Verordnungsnotwendigkeit nehmen
- Gründe und Ziele, weshalb Reha-Sport/Funktionstraining erforderlich ist
- Dauer und Anzahl der wöchentlich notwendigen Übungseinheiten
- Empfehlung zur Auswahl der geeigneten Sportart
- in Gruppen
- Antrag: Vordruck "Antrag auf Förderung von Rehabilitationssport/Funktionstraining"
Zum Reha-Sport zählen z.B. bewegungstherapeutische Übungen. Sie dienen
der Stärkung von Ausdauer, Koordination, Flexibilität, Kraft und psychischer
Leistungsfähigkeit. Hierunter fallen u.a. Gymnastik, Leichtathletik, Schwimmen,
Bewegungsspiele in Gruppen sowie spezielle Gruppen für Herzpatienten.
Zuständigkeit
Wird während einer Leistung zur Reha die medizinische Notwendigkeit einer Reha-Sport-Maßnahme festgestellt, ist vom Arzt der Behandlungsstätte eine Empfehlung im sogenannten "Abschlussbericht" auszusprechen, und der behandelnde Arzt hat dem Reha-Sport oder Funktionstraining zuzustimmen. Der Reha-Sport muss dann innerhalb von 3 Monaten nach der Rehamaßnahme beginnen. Kostenträger sind in der Regel die Rentenversicherungsträger.
Die Berufsgenossenschaften übernehmen Reha-Sport und Funktionstraining im Anschluss an medizinische Maßnahmen, vorausgesetzt, es liegt ein Unfallversicherungsfall vor (Arbeitsunfall, Berufskrankheit).
Geht dem Reha-Sport oder Funktionstraining keine Leistung zur Reha voraus, ist die Krankenkasse zuständig.
Bei Geringverdienenden oder nicht Versicherten kommt unter Umständen das Sozialamt für die Kosten auf und orientiert sich dabei an der Kostenübernahme durch die Krankenkasse.
tionssport/Funktionstraining"
Dauer
Reha-Sport bzw. Funktionstraining dauert
- in der Rentenversicherung in der Regel 6 Monate, bei medizinischer Erforderlichkeit längstens 12 Monate.
- in der Unfallversicherung in der Regel unbegrenzt.
- in der gesetzlichen Krankenversicherung bei bestimmten Erkrankungen bis zu 36 Monate.
Danach muss der Arzt eine neue Verordnung ausstellen.
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